Vorrats AG kaufen
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Ihre Vorteile

Schnell & Rechtssicher

Übernahme in 24h

Sofort handlungsfähig

Inkl. Kaufvertragsentwurf

Mit Bankkonto

Vorrats AG kaufen | Ihre Vorteile

Vorrats-AG

Vorrats AG kaufen &
Haftungsfallen vermeiden

Vorrats AG kaufen & Haftungsfallen vermeiden

Der Kauf einer Vorrats-AG ist der professionelle Weg, um sicher, einfach und schnell mit Ihrer neuen AG zu starten. Wir ersparen Ihnen den Zeitaufwand einer eigenen Gründung und nehmen Ihnen den gesamten organisatorischen Aufwand ab. Unsere AG Vorratsgesellschaften sind bereits gegründet, im Handelsregister eingetragen und stehen sofort zum Kauf zur Verfügung. Die Gründungsunterlagen und der Gesellschaftsvertrag der Vorrats AG sind zweisprachig auf Deutsch und Englisch – die englische Sprachfassung können wir auf Wunsch im Zuge der Übernahme problemlos wieder entfernen. Wir gründen unsere AG Vorratsgesellschaften an den großen Wirtschaftsstandorten in Deutschland und bei Bedarf auch Ihrem Wunschstandort in Deutschland. In manchen Konstellationen gründen wir sogar Holding-Strukturen mit mehreren Gesellschaften.

Gründungsrisiko bereits übernommen

Wenn Sie unsere bestehende Vorrats-AG kaufen, haben wir das Gründungsrisiko bereits für Sie übernommen. Bei allen unseren Vorrats-AGs handelt es sich um sog. offene und zulässige Vorratsgründungen. Dementsprechend ist Ihre neue Vorrats-AG noch nicht wirtschaftlich tätig gewesen und damit für Sie garantiert lasten- und risikofrei.

Vorrats AG deutschlandweit kaufen

Youco24 ist deutschlandweit tätig und bietet Ihnen die Vorrats-AG an vielen Gründungsstandorten an. So sind unsere AG Vorratsgesellschaften in den großen deutschen Handelsregistern Berlin, Frankfurt, München, Hamburg, Düsseldorf und Köln eingetragen.

Wenn Sie für Ihre Aktiengesellschaft einen anderen Standort bevorzugen, können Sie die Betriebsstätte im Sinne der Abgabenordnung (AO) und Gewerbeordnung (GewO) unabhängig vom Handelsregister der Vorrats-AG sofort an jedem beliebigen Ort eröffnen. Außerdem verlegen wir auf Wunsch den Sitz einer Vorrats-AG vor Verkauf gerne an einen Standort Ihrer Wahl oder gründen direkt eine AG an Ihrem Wunschort. Sprechen Sie uns einfach an.

Grundkapital: 50.000 EUR

Das Grundkapital unserer Vorrats-AG beträgt 50.000 EUR und ist zu 100% bei einer renommierten Bank eingezahlt. Nach Übernahme der Gesellschaft steht der Betrag ungeschmälert auf dem Bankkonto der Gesellschaft zur Verfügung.

SteckbriefVorrats-AG
RechtsformAktiengesellschaft
Standorte5
Registergerichtz.B. Düsseldorf oder München
BankmodellOrderscheck oder übernahmefähiges Konto
Bankguthaben50.000 EUR
ZweckAG Vorratsgesellschaft
StatusVerfügbar
Download Fragebogen downloaden

„Wir kümmern uns für Sie um die Details“

Achim Wehinger und Frank Walenta

Vorrats AG kaufen mit Bankkonto

Das Grundkapital der Aktiengesellschaft (AG) ist auf dem Bankkonto unserer Vorrats-AG voll eingezahlt. Damit wir für jeden Fall die optimale Lösung anbieten können, arbeiten wir für die Gründung unserer Vorrats-AGs mit unterschiedlichen Banken zusammen. Je nachdem, ob Sie das Bankkonto übernehmen oder auflösen möchten. Vor allem, wenn Sie nach Kauf der Vorrats-AG das bisherige Bankkonto nicht umschreiben und nutzen wollen, möchten Sie in die Schließung des Bankkontos möglichst wenig Zeit investieren. Für diesen Fall bieten wir Ihnen mit der sog. Scheckvariante ein besonderes Kontomodell mit einfacher Schließungsmöglichkeit an.

Bitte teilen Sie uns bei Reservierung der Aktiengesellschaft mit, welches Kontomodell Sie bevorzugen, damit wir Ihnen die passende Vorrats-AG zur Verfügung stellen können.

Für die Gründung unserer Vorrats-AG haben wir ein Konto bei der Hoerner Bank eröffnet und dort das Grundkapital von 50.000 EUR eingezahlt. Sie erhalten von uns einen Orderscheck, den Ihr Vorstand bei Ihrer Hausbank einlösen kann. Nach der Einlösung des Schecks wird das Gründungskonto der Aktiengesellschaft automatisch aufgelöst und steht nicht mehr für den Zahlungsverkehr bereit.  

Unsere Vorrats-AG verfügt über ein übernahmefähiges Bankkonto, dass auch zukünftig als Zahlungsverkehrskonto fungieren kann. Das vorhandene Guthaben der Vorrats-AG steht Ihnen nach der Durchführung des KYC-/Legitimationsprozesses der Bank zur Verfügung.

Orderscheckvariante

Für die Gründung unserer Vorrats-AG haben wir ein Konto bei der Hoerner Bank eröffnet und dort das Grundkapital von 50.000 EUR eingezahlt. Sie erhalten von uns einen Orderscheck, den Ihr Vorstand bei Ihrer Hausbank einlösen kann. Nach der Einlösung des Schecks wird das Gründungskonto der Aktiengesellschaft automatisch aufgelöst und steht nicht mehr für den Zahlungsverkehr bereit.  

Übernahmefähiges Bankkonto

Unsere Vorrats-AG verfügt über ein übernahmefähiges Bankkonto, dass auch zukünftig als Zahlungsverkehrskonto fungieren kann. Das vorhandene Guthaben der Vorrats-AG steht Ihnen nach der Durchführung des KYC-/Legitimationsprozesses der Bank zur Verfügung.

Vorrats AG kaufen – Ihre Vorteile bei Youco24®

Verzögerungen oder Mängel in der Gründungs- oder Abwicklungsphase können für Sie schnell gefährlich werden. Der Kauf einer Vorrats-AG ist der wesentlich schnellere und einfachere Weg als die eigene Gründung. Youco24 Vorrats-AGs verfügen bereits über ein Bankkonto, das bei Bedarf nach dem Kauf übernommen werden kann. Unser hochspezialisiertes Team gründet und verkauft seit über zehn Jahren AG Vorratsgesellschaften. Durch unsere Spezialisierung und Erfahrung können wir Ihnen einen sehr schnellen, professionellen und fehlerfreien Ablauf gewährleisten.

Nutzen Sie daher die vielfältigen Vorteile einer AG Vorratsgesellschaft und setzen Sie auf unser bewährtes und eingespieltes Youco24-Team.

Fragen? Sprechen Sie uns an!

Vorrats AG kaufen – Unser Ablauf

Wir wissen, dass Sie es eilig haben. Daher halten wir den Ablauf kurz und unkompliziert. Von der Reservierung Ihrer Vorrats AG bis zur notariellen Übernahme sind es lediglich 3 Schritte. Professionell und schnell: Der Ablauf zum Kauf einer Vorratsgesellschaft AG ist bei uns seit Jahren erprobt und gewährleistet eine zuverlässige und möglichst schnelle Übernahme der Aktien an Ihrer AG Vorratsgesellschaft.

Schritt 1 – Reservierung

Sie reservieren Ihre Vorrats-AG kostenlos und unverbindlich

Für Ihre AG-Reservierung stehen wir Ihnen telefonisch und per E-Mail zur Verfügung. Oder Sie reservieren online über unsere Webseite. Idealerweise wissen Sie bereits, ob Sie das Bankkonto der Gesellschaft übernehmen oder lieber schließen und ein eigenes Konto bei Ihrer Bank eröffnen möchten (vgl. Kontomodelle). 

Wir melden uns nach Eingang Ihrer Reservierung umgehend bei Ihnen und bieten Ihnen die für Sie passende Vorrats-AG an.

Schritt 2 – Kaufpreis

Vorkasse oder Sicherheit

Sobald Sie uns den ausgefüllten Fragebogen zusenden, bereiten wir den Erwerb Ihrer Vorrats-AG vor. Für die Kaufpreiszahlung oder dessen Sicherstellung können Sie aus folgenden Möglichkeiten wählen:

  • Vorkasse: Der Kaufpreis für die Vorrats-AG wird vorab an uns bezahlt
  • Starksagung: Eine in Deutschland niedergelassene Anwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfergesellschaft sagt sich für die Kaufpreiszahlung der Vorrats-AG stark und übernimmt eine persönlichen Mithaftung
  • Aufschiebende Bedingung: Die Übertragung der Anteile an der Vorratsgesellschaft AG erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der Kaufpreiszahlung


Haben wir alle Ihre notwendigen Angaben schließen wir gemeinsam den Kauf- und Abtretungsvertrages.

Schritt 3 – Abschluss Kaufvertrag und Anmeldung zum Handelsregister

Alle Unterlagen werden durch uns vorbereitet

Wenn Sie uns den Kaufpreis für Ihre neue Aktiengesellschaft überwiesen oder Sicherheit geleistet haben, schließen wir den Kauf- und Abtretungsvertrag mit Ihnen. Sie müssen sich lediglich als Vorstand bei einem Notar anmelden und die Satzung mit Ihren Angaben ändern. Das Notariat dürfen Sie frei auswählen – auf Wunsch geben wir Ihnen auch gerne eine Empfehlung. Damit der Termin so schnell wie möglich stattfinden kann, bereiten wir die Entwürfe anhand Ihrer Angaben vor (gerne auch auf Deutsch und Englisch) und schicken alle Unterlagen per Overnight-Kurier.

FAQ zur Aktiengesellschaft

Was ist der Unterschied einer Vorrats AG zu einer Vorrats GmbH, Vorrats UG und Vorrats SE, welche Organe hat die Aktiengesellschaft, wie wird eine Aktiengesellschaft gegründet und ist die AG zwangsläufig an der Börse notiert. Wir beantworten die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Vorrats AG in unseren FAQs.

Eine Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, bei der (in Deutschland) das Eigentum durch den Besitz von Aktien verkörpert wird. In der Regel hält jeder Aktionär den gleichen Anteil an dem Unternehmen, was durch die Notierung seiner Aktien belegt wird. Die Aktien können auf andere Aktionäre übertragen werden, ohne den Fortbestand des Unternehmens zu beeinträchtigen.

Die Kapitalstruktur des Unternehmens wird durch die Satzung bestimmt, in der die Eigentumsanteile jedes Aktionärs an der Gesellschaft festgelegt sind. Wenn umgangssprachlich davon gesprochen wird eine AG zu kaufen, dann ist damit der Erwerb und Übertrag der Aktien gemeint.  

Eine Aktiengesellschaft besteht standardmäßig aus drei Organen: der Hauptversammlung, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat.

Die AG wird autonom vom Vorstand geführt. Der Vorstand kann dabei aus einer oder mehreren Personen bestehen. Bestellt und überwacht wird der Vorstand vom Aufsichtsrat. Die Hauptversammlung wiederum wählt den Aufsichtsrat und fasst u.a. Beschluss über Änderungen der Satzung. An der Hauptversammlung können alle Anleger teilnehmen. Die Zuteilung der Stimmrechte bei Beschlüssen und Satzungsänderungen richtet sich nach dem Anteil der gehaltenen Aktien.

Wie bei der GmbH ist einer der Vorteile der AG die Haftungsbeschränkung für die Aktionäre. Im Falle der Insolvenz der AG bleibt das Privatvermögen der Investoren unberührt; sie riskieren lediglich den Verlust der Kapitaleinlage. Dies kann durch die strikte Trennung von Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen der Aktionäre ermöglicht werden.

Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen innerhalb einer AG, also von Aktien, ist relativ einfach. Es muss weder eine Form eingehalten werden, noch ist eine notarielle Beurkundung notwendig.

Die Rechtsform der AG hat in der Außenwahrnehmung einen klaren Vorteil: Sie wirkt seriös und professionell und genießt daher ein hohes Ansehen. Der Titel „Vorstand“ auf der Visitenkarte macht in der Regel einen guten Eindruck auf Kunden.

Die AG kann von einer juristischen Person, von voll rechtsfähigen Personengesellschaften oder von natürlichen Personen gegründet werden. Alle Gründer müssen Einlagen leisten, wofür sie im Gegenzug Aktien übernehmen. Bei der Gründung einer AG wird der Gesellschaftsvertrag, der auch als Satzung dient notariell beglaubigt.

Die Gründung einer AG gliedert sich in drei Stufen:

  1. Vorgründungsgesellschaft
  2. Vor-AG
  3. (im Handelsregister eingetragene) AG

In der Zeit bis zur notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages unterscheidet man die Vorgründungsgesellschaft, die grundsätzlich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist.

Die Vorgesellschaft oder Vor-AG existiert von der notariellen Feststellung des  Gesellschaftsvertrages bis zur die Eintragung dieser Kapitalgesellschaft in das Handelsregister. Manchmal ist diese Vor-AG bereits rechtsfähig und der Name der Firma und der Rechtsformzusatz wird um das Kürzel „i.Gr.“ ergänzt. Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung existieren bereits innerhalb dieser Vor-AG.

Wird die Gesellschaft schließlich in das Handelsregister eingetragen, ist sie als AG voll rechtsfähig.

Die Aktien einer Aktiengesellschaft müssen nicht unbedingt an der Börse gehandelt werden. Meistens sind nur große Aktiengesellschaften an der Börse notiert. Deren Aktien können öffentlich gehandelt werden. Kleinere und mittelgroße Unternehmen geben oft nur an wenige Aktionäre Aktien aus und schließen eine Handelbarkeit aus.

Die AG unterliegt der Gewerbesteuer, der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag, ggf. der Lohnsteuer, der Umsatzsteuer und der Kapitalertragsteuer.

Wird der Gewinn an die Aktionäre ausgeschüttet, ist die Kapitalertragssteuer an das Finanzamt abzuführen. Da es sich bei der AG um eine andere juristische Person handelt, können Verluste in der AG nicht in der privaten Steuererklärung der Aktionäre geltend gemacht werden.

Eine Alternative ist die Vorrats GmbH, die sich mit weniger Aufwand als die AG gründen und verwalten lässt.

Eine weitere Alternative zur Aktiengesellschaft ist die „Societas Europaea“, auch bekannt als „Europäische AG“, die wir als Vorrats SE im Angebot haben.

Die AG und die GmbH / UG haben einige Gemeinsamkeiten, sind aber durch noch mehr Unterschiede gekennzeichnet.

In beiden Fällen handelt es sich um juristische Personen, die eine eigene Rechtspersönlichkeit haben und bei denen die Firma durch Organe vertreten wird. Beide Unternehmensformen sind Kapitalgesellschaften. Der wichtigste und größte Unterschied ist in der Höhe des benötigten Stammkapitals zu sehen. Bei der GmbH müssen Sie 25.000 Euro Stammkapital vorhalten, während Sie als AG den doppelten finanziellen Aufwand von 50.000 Euro an Grundkapital nachweisen müssen. Bei der UG reicht sogar ein einziger Euro zur Gründung aus. 

Einer der wichtigsten Unterschied ist bei der Aktiengesellschaft, dass diese mindestens drei Organe vorsehen muss: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Der Vorstand leitet die Aktiengesellschaft in eigener Verantwortung (§ 76 AktG) und ist geschäftlich im Gegensatz zur GmbH / UG nicht weisungsgebunden.

Das Grundkapital der SE muss mindestens 120.000 EUR betragen. Im Übrigen gelten für das Kapital der SE, die Kapitalerhöhung und -erhaltung sowie für die unternehmerischen Tätigkeiten und die Ausgabe von Wertpapieren die gleichen Bestimmungen wie für eine Aktiengesellschaft in dem Mitgliedstaat, in dem die SE ihren Sitz hat.

Die SE ist auf multinationale Unternehmen beschränkt, d.h. auf Unternehmen, die in mindestens zwei europäischen Ländern ansässig sind, entweder durch Fusion, als Holdinggesellschaft, Tochtergesellschaft oder einfach durch die Art ihrer Geschäftstätigkeit.

Der größte Unterschied resultiert aus der Mischung von Common-Law- und Civil-Law-Traditionen. Im Gegensatz zur AG bietet die SE sowohl eine monistische (einstufige) als auch eine dualistische (zweistufige) Verwaltungsform, wobei die monistische ein Verwaltungsorgan hat und die dualistische wie das AG-Modell mit Verwaltungs- und Aufsichtsorganen funktioniert.

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